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Lex causae

Lex causae Logo #42000 Als lex causae (lat. in etwa Recht der Sache) bezeichnet man im Internationalen Privatrecht das in materieller Hinsicht auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwendende Recht. Aus der Sicht eines Gerichts kann sich damit in der Sache auch die Notwendigkeit ergeben, ausländisches Recht auf die Lösung eines Rechtsfalles anzuwenden. Im Unterschied daz...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_causae

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lex causae Logo #42834Als lex causae (lat.) wird im internationalen Privatrecht das Recht bezeichnet, dass das zuständige Gericht für die Entscheidung in der Sache zu Grunde zu legen hat. Davon abzugrenzen ist die lex fori. Beispiel: Werden zwei in Deutschland lebende Italiener geschieden so ist die lex causae nach dem die Sache materiellrechtlich entschieden wird, da...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/lexcausae.php
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